mit Krankenkassenanerkennung
       mit Krankenkassenanerkennung

Überweisung zur Ernährungsberatung

Als qualifizierte und zertifizierte Praxis für Ernährungsberatung und -therapie beteiligen sich alle gesetzlichen und einige private Krankenkassen an unseren Beratungskosten.

 

Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkassen ist die Vorlage einer ärztlichen Überweisung zur Ernährungstherapie. Die Krankenkassen akzeptieren hierbei Rezepte und Ü-Scheine mit Angabe der Indikation und dem Hinweis "Ernährungsberatung aus ärztlicher Sicht empfohlen". Für eine direkte Zuweisung in unsere Praxis dürfen Sie auch das folgende Zuweisungsformular verwenden.

 

 

Die Überweisung belastet nicht das Budget und Sie als behandelnder Arzt werden über die Beratungsschritte und -ergebnisse in einem Zwischen - oder  Abschlussbericht informiert. Die Patienten werden zu Beginn der Beratung von uns ausführlich über Krankenkassenbeteiligung, Kosten, Beratungsablauf und - inhalt informiert.

 

Gerne senden wir Ihnen Visitenkarten, Praxisflyer und weitere Unterlagen zur Weitergabe an ihre Patienten zu!

Gutscheine

Verschenken Sie einen Gutschein über unsere Angebote. Wir beraten Sie gerne.

Alle gesetzliche Krankenkassen

können anteilig die Kosten für Beratungen und Kurse übernehmen !

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© Praxis für Ernährungsberatung - Daniela Homoth & Team