Als qualifizierte und zertifizierte Praxis für Ernährungsberatung und -therapie beteiligen sich alle gesetzlichen und einige private Krankenkassen an unseren Beratungskosten.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkassen ist die Vorlage einer ärztlichen Überweisung zur Ernährungstherapie. Die Krankenkassen akzeptieren hierbei Rezepte und Ü-Scheine mit Angabe der Indikation und dem Hinweis "Ernährungsberatung aus ärztlicher Sicht empfohlen". Für eine direkte Zuweisung in unsere Praxis dürfen Sie auch das folgende Zuweisungsformular verwenden.
Die Überweisung belastet nicht das Budget und Sie als behandelnder Arzt werden über die Beratungsschritte und -ergebnisse in einem Zwischen - oder Abschlussbericht informiert. Die Patienten werden zu Beginn der Beratung von uns ausführlich über Krankenkassenbeteiligung, Kosten, Beratungsablauf und - inhalt informiert.